Verordnung

Die Ergotherapie wird je nach vorliegender Funktions- und Fähigkeitsstörung von Ihrem Fach- oder Hausarzt verordnet. Die Verordnung erfolgt auf Vordrucken (blaues Formular – Muster 13). Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt werden.
Dabei werden folgende ergotherapeutische Maßnahmen mit entsprechender Behandlungsdauer im Rahmen einer Einzel- oder Gruppenbehandlung durchgeführt:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • als Ergänzung: Schienen oder thermische Anwendungen

Musterverordnungen mit Muster 13 aller Heilmittelberufe

Ergotherapie kann auch als Hausbesuch verordnet werden, wenn Patienten nicht mehr in der Lage sind, alleine in die Praxis zu kommen.

Unsere Praxis deckt dabei den Raum Kreuztal, Siegen und jeweiliger Umgebung mit Hausbesuchen ab.

Folgende Angaben sollte eine Verordnung enthalten:

  • Art der Verordnung (Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls)
  • Hausbesuch: Ja oder Nein
  • Durchführung der Therapie als Einzel- oder Gruppentherapie
  • Verordnungsmenge
  • Frequenzempfehlung
  • Vollständiger lndikationsschlüssel (dieser setzt sich aus der Bezeichnung der Diagnosegruppe und der Leitsymptomatik zusammen, z.B. EN1, oder EN2).
  • Diagnose mit Therapieziel(en)
  • Ergänzende Hinweise (z. B. Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen)
  • Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
  • ggf. Anforderung eines Therapieberichts